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Epoch Times am 01.01.2017 um 20:02 Uhr
„Vorbereitung eines Angriffskriegs“ aus Strafgesetzbuch gestrichen: § 80 StGB entfällt am 01.01.2017
Die „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ ist durch Beschluss des Bundestages seit heute nicht mehr im Deutschen Strafgesetzbuch gelistet.
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