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Süddeutsche.de am 05.09.2013 um 10:31 Uhr
Entscheidung in Karlsruhe: Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich
Genugtuung für Gustl Mollath: Über Jahre hinweg war er gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Nun war er mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erfolgreich. Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg verletzten Mollath in Grundrechten, entschieden die Verfassungsrichter.
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